DSGVO-BESTANDSAUFNAHME

Ein halbes Jahr danach

Düsseldorf, 27.11. 2018

Ein halbes Jahr DSGVO in der Praxis:
Seminar am 27.11.2018 um 15.30 Uhr

Lohnt sich das Weitermachen?

Die neuen Regelungen bringen Umsetzungsbedarf in allen wesentlichen unternehmerischen Prozessen mit sich. Dies betrifft nicht nur die IT-Abteilung, sondern auch die Personalverwaltung und die Buchhaltung, den Vertrieb, das Marketing und sämtliche Kommunikation mit anderen Marktteilnehmern, Behörden, Kunden und Dienstleistern.

Da hohe Bußgelder und insbesondere wettbewerbsrechtliche Konsequenzen bei der Nichtbeachtung drohen, sollten Unternehmer ihre Compliance mit den Regelungen regelmäßig prüfen.

Es ist nie zu spät, Anpassungsbedarf zu identifizieren und Änderungen umzusetzen. Das Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V. hilft Ihnen dabei: Wir regen im Rahmen einer „Bestandsaufnahme – Ein halbes Jahr danach“ an, wo in Ihrem Unternehmen noch Prüfungs- und Anpassungsbedarf gegeben sein könnte.

Wir freuen uns, Sie bei unserem Seminar begrüßen zu dürfen. Unsere Anwälte, allesamt ausgewiesene Experten im Bereich Datenschutz, beantworten Ihre wichtigsten Fragen!

Themenvorschau:

1 – Einführung

2 – Behördenstandpunkte / Stand der Durchsetzung

3 – Wofür ist es noch nicht zu spät?

4 – Ausblick

Ihre Datenschutz-Experten vor Ort:

Dr. Philip Lüghausen ist Rechtsanwalt bei BUSEKIST WINTER & Partner in Düsseldorf.

Dr. Lüghausen berät mittelständische Unternehmen und Konzerne schwerpunktmäßig im Bereich des Datenschutzrechts, insbesondere im pharma- und medizinproduktespezifischen Datenschutz. Darüber hinaus berät und vertritt er im (Heilmittel- und Medizinprodukte-) Werbe- und Wettbewerbsrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz (Marken, Designs Patente, Urheberrecht) sowie im IT-Recht und E-Commerce-Recht. 

Dr. Lüghausen ist zudem regelmäßiger Referent für Datenschutzrecht für die FORUM Institut für Management GmbH und bei Inhouse-Schulungen.

Cornelia Marschall ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Caemmerer Lenz in Karlsruhe.

Sie berät im Team IT-Recht mittelständische Mandanten zu allen Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere an der Schnittstelle zum Arbeitnehmer-Datenschutz.

Cornelia Marschall ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Dr. Jan Moritz Schilling ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei MOOG in Darmstadt.

Dr. Schilling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät internationale und nationale Unternehmen mit  Schwerpunkt auf dem kollektiven Arbeitsrecht, dem Kündigungsrecht (vor allem im Rahmen von Restrukturierungen), sowie dem Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Dr. Schilling liegen im Bereich des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts sowie im Wirtschaftsrecht. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist der Datenschutz.

ANMELDUNG

Veranstaltungsort:

Wirtschaftsclub Düsseldorf

Blumenstraße 14
D-40212 Düsseldorf

T: +49 (0)211/ 863226-86

Beginn: 15.30 Uhr – Ende: ca. 18.30 Uhr

KONTAKT

Eurojuris Deutschland e. V.
Christiane Ziegner

T. +49 30 88 00 14 98
F. +49 30 88 00 14 24

info@eurojuris.de
www.eurojuris.de

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